Als Lehrer*in einem fortgeschrittenen Dienstalter blickt man vielleicht schon einmal auf die Zeit "nach der Schule". Veränderungen des Beamtenrechts in den letzten Jahren haben es ermöglicht, dass Zeitpunkt und Modalitäten des Eintritts in den Ruhestand heute von den Lehrkräften individueller bestimmt werden können, als dies früher möglich war.
Neben der Regelaltersgrenze ist eine frühere Antragsaltersgrenze möglich, dies im Block- oder im Teilzeitmodell. Zudem kann in den letzten Dienstjahren ein Sabbatjahr genommen werden. Ein Eintritt in den Ruhestand ist demnach derzeit mit 62, 63, 64, 65, 66 oder 67 Jahren möglich.
Das ist einerseits erfreulich, führt andererseits aber auch dazu, dass die von jedem Einzelnen getroffene Entscheidung zu Konsequenzen hinsichtlich der zu erwartenden Ruhestandsbezüge führt, die nicht leicht zu überschauen sind.
Der GEW-Kreisverband Steinfurt bietet den Service, dass hierzu mehrere Szenarien durchgerechnet werden - je nach Wunsch. Neben der Brutto- wird dabei auch die Nettopension ermittelt, die ja wohl die relevantere Größe ist.
Grundsätzlich übernimmt die GEW keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung. In jedem Fall aber bietet das Ergebnis eine Entscheidungsgrundlage.
Wer dieses Beratungsangebot wahrnehmen möchte, möge mit der Kollegin Barbara Weßmann Kontakt aufnehmen.
Barbara Wessmann:
Mobil: 0152 02084466
Fon: 0591 12078076
bwessmann@gmx.de
Die GEW NRW bietet ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsbeistand bei Streitigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen – von der juristischen Beratung bis zur Prozessvertretung.
Probleme mit der Einstellung oder bei der dienstlichen Beurteilung? Die Kündigung oder ein Disziplinarverfahren droht? Habe ich wirklich meine Aufsichtspflicht verletzt? Wie zeige ich einen Dienstunfall an? Das sind klassische Themen für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.
Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.
Mitglieder wenden sich bei Rechtsproblemen in der Schule zunächst an die Bezirksrechtsschüter*innen ihres zuständigen Bezirkes. In vielen Fällen können die Kolleg*innen aufgrund ihrer Nähe zum Arbeitsplatz Schule optimale Lösungen anbieten. Daher sollte vor jeder förmlich-juristischen Herangehensweise zunächst die Beratung in den Bezirken in Anspruch genommen werden.
Wer dieses Beratungsangebot wahrnehmen möchte, möge mit der Kollegin Birgit Buthe als zuständiger Bezirksrechtsschützerin Kontakt aufnehmen.
Birigt Buthe:
Tel.: 02552 995588
birgit-buthe@web.de